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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich

Soweit nicht andere Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden, gelten für die Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber und Studio Pritz folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen.


2. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Aufträge sind bindend erteilt, sobald eine schriftliche oder mündliche Bestätigung des Angebotes durch den Auftraggeber vorliegt.
Wir behalten uns vor, auch rechtsverbindlich angenommene, Aufträge aufgrund des Inhalts oder der technischen Form zurückzuweisen.


3. Preise

Sofern keine vertragliche und ausdrückliche Preisvereinbarung erfolgt, gelten die Preise unserer derzeit gültigen Preisliste. Deren Kenntnis bestätigt der Auftraggeber mit seiner Bestellung.
Die Preise gelten netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Versandkosten, etc. werden gesondert in Rechnung gestellt.


4. Zahlung

Rechnungsbeträge sind grundsätzlich innerhalb 7 Tage nach Rechnungserstellung mit 2% Skonto bzw. innerhalb 14 Tage netto zur Zahlung fällig. Wir akzeptieren keine Kartenzahlung.


5. Leistung / Lieferung

Wir sind bemüht den vom Auftraggeber vorgegebenen Termin einzuhalten.
Voraussetzungen hierfür sind: Einhaltung der Zahlungspflicht, rechtzeitige Anlieferung des Ausgangsmaterials, evtl. Freigaben durch den Auftraggeber sowie eine pünktliche Anlieferung der Rohmaterialien. Die Lieferzeit verlängert sich, wenn der Arbeitsablauf durch höhere Gewalt, Streik oder sonstige, von uns nicht verschuldete Umstände gestört wird.
Wir sind berechtigt, für die Erfüllung des Auftrages Dritte zu beauftragen.


6. Versand

Der Versand erfolgt auf Gefahr und zu Lasten des Auftraggebers.
Erfolgt die Auslieferung auf Wunsch des Auftraggebers nicht unmittelbar nach der Fertigstellung, so trägt der Auftraggeber die Gefahr ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung an.


7. Gewährleistung durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber versichert, dass er sämtliche Rechte, insbesondere Urheber- sowie Leistungsschutzrechte für das übergebene Ausgangsmaterial besitzt. Ist dies nicht der Fall, so ist er verpflichtet, uns dies bei Auftragserteilung unaufgefordert mitzuteilen. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass durch die von uns erbrachten auftragsgegenständlichen Leistungen keine gesetzlichen oder sonstigen Verbote und Beschränkungen verletzt werden. Kommt er dieser Verantwortung nicht nach, so hat er uns von allen eventuellen Ansprüchen Dritter freizustellen.


8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle von uns gefertigten oder gelieferten Waren unser Eigentum.


9. Mängelrügen

Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens jedoch 8 Tage nach Erhalt der Ware, erfolgen. Gleichzeitig muss uns der Auftraggeber die beanstandete Ware zur Prüfung vorlegen. Bei berechtigten Mängelrügen sind wir verpflichtet, Nachbesserung bzw. Ersatz zu leisten. Ist dies nicht möglich, so hat der Kunde das Recht auf Minderung oder Annullierung des Vertrages.


10. Versicherungsschutz

Alle uns übergebenen Materialien werden von uns grundsätzlich nicht versichert. Für ausreichenden Versicherungsschutz hat der Kunde Sorge zu tragen. Bei Verlust oder Beschädigung des angelieferten Materials durch unser Verschulden beschränkt sich unsere Haftung auf Ersatzlieferung des Rohmaterials.


11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bonn.
Alle Streitigkeiten sind ausschließlich nach deutschen Recht zu entscheiden.


12. Einlagerungsbedingungen

Der Kunde kann uns unter folgenden Bedingungen beauftragen, Masterbänder einzulagern:

- Er versichert, dass er für das uns überlassene Material verfügungsberechtigt ist. Wir sind nicht verpflichtet dies zu überprüfen.
- Er verpflichtet sich, für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.
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